Wörtlich bedeutet „Resektion“ soviel wie Abschneiden. Bei einer Wurzelspitzenresektion (WSR) wird also die entzündete Spitze einer Zahnwurzel gekappt. Dies geschieht normalerweise in einem kleinen operativen Eingriff unter örtlicher Betäubung. Dabei wird das entzündete Gewebe entfernt, der Innenraum des Zahns gereinigt und der verbleibende Hohlraum versiegelt.
Zunächst gelten die üblichen Risiken eines operativen Eingriffs. Dazu zählen etwa die Wundinfektion oder – selten – Blutungskomplikationen. Darüber hinaus entstehen weitere Risiken, die mit dem genauen Entzündungsort (also etwa Ober- oder Unterkiefer) und der eigenen Zahnstellung zu tun haben.
Durch den Unterkiefer läuft beispielsweise ein Nerv, der bei der WSR geschädigt werden kann. Dadurch kann ein – in seltenen Fällen dauerhaftes – Taubheitsgefühl entstehen. Im Oberkiefer können Reizungen oder Entzündungen der Kieferhöhle die Folge sein. Bei sehr eng stehenden Zahnwurzeln können benachbarte Zahnwurzeln bei der Operation beschädigt werden.
Ein Risiko lässt sich auch mit sorgfältigster Behandlung nicht ausschließen: erneut auftretende Entzündungen können die Entfernung des Zahnes nötig machen. Die Häufigkeit solcher Komplikationen ist insgesamt gering. Dennoch sollten Sie Ihren Zahnarzt/Ihre Zahnärztin um eine Einschätzung ihrer persönlichen Risiken bei einer WSR bitten.
Einfach gesagt: wenn Ihr Zahnarzt/Ihre Zahnärztin dies vorschlägt und Sie gemeinsam Nutzen und Risiken geprüft haben.
Die Grundlage für die Entscheidung zu einer WSR bieten Expertenempfehlungen, wissenschaftliche Fachliteratur und die klinische Erfahrung die Ihr Zahnarzt/Ihre Zahnärztin mit Ihrem Befund vergleicht.
Grundsätzlich kann das Ergebnis des Befundes zu einer Empfehlung für die WSR führen. Da hier sehr viel vom Einzelfall abhängt, sollten Sie sich von Ihrem Zahnarzt/Ihrer Zahnärztin genau beraten lassen.
Üblicherweise handelt es sich um eine ambulante Behandlung unter örtlicher Betäubung. Eine weitergehende Schmerz- oder auch Angstausschaltung (Dämmerschlaf/Narkose) richtet sich nach dem Umfang der chirurgischen Maßnahmen und nach allgemeinmedizinischen Gesichtspunkten. Bei besonderen OP-Verläufen oder schwerwiegenden Allgemeinerkrankungen kann eine stationäre Behandlung nötig sein.
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